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in Sachen Sicherheit
Arbeiten in Höhen und Tiefen ist eine Gefahr, die für den Großteil an tödlichen Arbeitsunfällen verantwortlich ist. Deshalb ist eine gründliche und verantwortungsvolle Beschäftigung mit der Thematik von größter Bedeutung.
Grundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz in der Höhe und Tiefe ist die Gefährdungsbeurteilung.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass am Arbeitsplatz eine Absturzgefahr besteht, ist zunächst zu prüfen, ob die Gefährdung durch kollektive Absturzsicherung (z.B. Geländer oder Netze) behoben oder begrenzt werden kann.
Ist dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich, ist eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Rückhaltesystem zu nutzen, so dass die Absturzkante nicht erreicht wird und ein Absturz ausgeschlossen ist.
Ist auch das nicht möglich, weil Arbeiten in direkter Absturzgefahr verrichtet werden müssen, ist Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Auffangsystem zu nutzen, welche den Anwender in einem freien Fall auffängt und die Fangstoßkräfte auf ein für den Körper erträgliches Maß reduziert (Falldämpfung).
Weitere Arbeitstechniken (z.B. Positionierungssysteme, Seilzugangstechnik, Rettungssysteme, etc.) erlauben sicheres Arbeiten in Höhen und Tiefen.
In jedem Fall sind folgende Voraussetzungen für sicheres Arbeiten in der Höhe und Tiefe mit der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu berücksichtigen:
*Jede Arbeitssituation ist anders. Deshalb können diese Hinweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, die immer individuell erstellt und dokumentiert werden muss.
(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.: DGUV Regel 112-198 „Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“, Berlin, 2019)
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FUNCKE produziert bereits seit den 1950er Jahren leistungsstarke Produkte im Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.
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