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in Sachen Sicherheit

Arbeiten in HöheN und tiefen*

Arbeiten in Höhen und Tiefen ist eine Gefahr, die für den Großteil an tödlichen Arbeitsunfällen verantwortlich ist. Deshalb ist eine gründliche und verantwortungsvolle Beschäftigung mit der Thematik von größter Bedeutung.

 

Grundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz in der Höhe und Tiefe ist die Gefährdungsbeurteilung.

 

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass am Arbeitsplatz eine Absturzgefahr besteht, ist zunächst zu prüfen, ob die Gefährdung durch kollektive Absturzsicherung (z.B. Geländer oder Netze) behoben oder begrenzt werden kann.

 

Ist dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich, ist eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Rückhaltesystem zu nutzen, so dass die Absturzkante nicht erreicht wird und ein Absturz ausgeschlossen ist.

 

Ist auch das nicht möglich, weil Arbeiten in direkter Absturzgefahr verrichtet werden müssen, ist Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Auffangsystem zu nutzen, welche den Anwender in einem freien Fall auffängt und die Fangstoßkräfte auf ein für den Körper erträgliches Maß reduziert (Falldämpfung).

 

Weitere Arbeitstechniken (z.B. Positionierungssysteme, Seilzugangstechnik, Rettungssysteme, etc.) erlauben sicheres Arbeiten in Höhen und Tiefen.

 

In jedem Fall sind folgende Voraussetzungen für sicheres Arbeiten in der Höhe und Tiefe mit der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu berücksichtigen:

 

  • Arbeiten in der Höhe und Tiefe dürfen nie allein durchgeführt werden, sondern mit min. 2 Personen.

  • Vor Arbeitsbeginn und nach Bedarf (min. jedoch alle 12 Monate) sind Mitarbeiter in der Benutzung von PSAgA mit praktischen Übungen zu unterweisen.

  • Vor Arbeitsbeginn ist ein Rettungskonzept zu erstellen und zu üben.

  • Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss in der jeweiligen Arbeitssituation und für den jeweiligen Mitarbeiter geeignet sein.

  • Im Falle eines Absturzes muss die Person in jedem Fall nach spätestens 20 Minuten gerettet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines Hängetraumas.

  • Die körperliche Beschaffenheit für Arbeiten in Höhe und Tiefe (Höhentauglichkeit) muss gegeben sein (eventuell ist ärztlicher Rat einzuholen).

  • Es ist darauf zu achten, dass unterhalb des Standplatzes die erforderliche lichte Höhe vorhanden ist, um einen sicheren Auffangvorgang zu gewährleisten (dabei ist die Auswahl des Verbindungsmittels entscheidend). Bitte beachten Sie dabei insbesondere die Gebrauchsanleitung der Verbindungsmittel.

  • Bei Absturz über eine Kante ist entsprechend kantengeprüfte Ausrüstung auszuwählen. Bei scharfen Kanten sind zusätzliche Vorkehrungen zu treffen (z.B. Kantenschutzbleche).

  • Bei der Auswahl von Anschlagpunkten ist darauf zu achten, dass diese entweder nach EN 795 geprüft sind oder die Tragfähigkeit durch fachlich geeignete Personen für ausreichend erklärt werden kann



*Jede Arbeitssituation ist anders. Deshalb können diese Hinweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, die immer individuell erstellt und dokumentiert werden muss.



(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.: DGUV Regel 112-198 „Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“, Berlin, 2019)

 

 

 

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