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LEBENS- UND GEBRAUCHSDAUER

Zum Thema „Gebrauchsdauer und Ablegereife“ von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gibt die berufsgenossenschaftliche DGUV-Regel 112-198 folgende Richtlinien:

 

8.9 Gebrauchsdauer der PSA gegen Absturz

Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife auf der PSA gegen Absturz an. Alternativ kann die PSA gegen Absturz mit Monat und Jahr der Herstellung gekennzeichnet sein, wobei zur Bestimmung der Ablegereife alle zweckdienlichen Angaben in der Gebrauchsanleitung aufgeführt sein müssen.

 

Prüfanforderungen und Vorschriften an die jeweiligen Produkte sind hoch. In den Konformitätsbewertungsverfahren der Produkte der Firma Funcke Sicherheitssysteme GmbH wurden die Anforderungen laut Norm sogar deutlich übertroffen.

Darüber hinaus stellen die Verpflichtungen der Hersteller, die sich aus der PSA-Verordnung ergeben (z.B. jährliche Produktüberwachung, Begrenzung der Produktzertifikate, Risikobeurteilungen, etc.), einen hohen Anspruch an die Sicherheit und Qualität der Produkte zur PSAgA dar.

 

Deshalb kann unter bestimmten Bedingungen die Gebrauchsdauer einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) aus dem Hause Funcke Sicherheitssysteme GmbH bis zu max. 10 Jahre betragen.

 

Dazu müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden:

  • sachgemäße Lagerung und Transport (siehe Gebrauchsanleitung)
  • trocken und luftig
  • geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung (übermäßige UV-Strahlung)
  • sauber (frei von Schmutz und Staub)
  • Raumtemperatur
  • geschützt vor aggressiven Stoffen, z.B. Säuren, Öle, ätzende Chemikalien, lösungsmittelhaltige Substanzen, etc.
  • geschützt vor scharfen Gegenständen oder Kanten
  • kein übermäßiger, dem normalen Gebrauch übersteigender, Einsatz
  • pfleglicher und sorgsamer Umgang (siehe Pflegehinweise in der Gebrauchsanleitung)
  • Durchführung und lückenlose Dokumentation einer Sachkundigenprüfung min. alle 12 Monate durch einen Sachkundigen (gem. DGUV Grundsatz 312-906)
  • visuelle Prüfung vor jeder Nutzung

 

Durch intensive Nutzung der PSAgA verkürzt sich die Produktlebensdauer zum Teil deutlich.

 

Eine Lagerdauer von max. 2 Jahren kann der Gebrauchsdauer hinzugerechnet werden. Die Lagerung muss allerdings in der Originalverpackung und geschützt vor äußeren Einflüssen unter optimalen Bedingungen sichergestellt sein.

 

Somit ergibt sich die Lebensdauer der PSAgA aus der Lagerdauer und der Gebrauchsdauer.

 

Lebensdauer = Lagerdauer + Gebrauchsdauer

 

 

Eine sachkundige Person (gem. DGUV Grundsatz 312-906) entscheidet letztlich über den weiteren Gebrauch der PSAgA.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Höhensicherungs- und Abseilgeräte der verschiedenen Hersteller. Hier wird die Nutzungsdauer durch den jeweiligen Hersteller festgelegt.

 

Achtung: die Gebrauchsdauer von max. 10 Jahren gilt nicht für PSAgA mit Seilen aus dem Hause Funcke Sicherheitssysteme GmbH (gedrehtem Seil oder Kernmantelseil) aus den Baujahren vor 03/2017. Hier gilt die Regel der Berufsgenossenschaften über eine Benutzungsdauer von vier bis sechs Jahren.

 

Desweiteren geht bzgl. der jährlichen Sachkundigenprüfung aus der DGUV-Regel 112-198 hervor:

 

10.3.1 Die Benutzer und Benutzerinnen haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf ein-wandfreies Funktionieren zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Verantwortlichen zu melden und die Arbeiten mit den mangelhaften Ausrüstungen im absturzgefährdeten Bereich einzustellen.

 

10.3.2 Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.

 

Entscheidend für den Beginn der jährlichen Sachkundigenprüfung ist das „Datum des Ersteinsatzes“, das als Nachweis immer im Prüfbuch eingetragen werden muss, das zusammen mit dem Artikel geliefert wurde (als Bestandteil der Gebrauchsanleitung).

Bei Artikeln, die über einen längeren Zeitraum originalverpackt eingelagert wurden, ist eine erneute Sachkundigenprüfung vor dem Ersteinsatz nicht zwingend notwendig, vorausgesetzt, die Lagerung erfolgte

  • in trockenen, nicht zu warmen Räumen
  • nicht in der Nähe von Heizungen
  • nicht in Verbindung mit aggressiven Stoffen, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen
  • vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung geschützt

 

Bei einer Lagerungsdauer von mehr als 2 Jahren, bei deutlich erkennbaren Mängeln oder bei Zweifel an der korrekten Lagerung empfehlen wir jedoch zumindest eine gründliche Sichtkontrolle auf Korrosion und Verfärbungen. Im Zweifel wenden Sie sich immer an einen Sachkundigen (gem. DGUV Grundsatz 312-906) bzw. den Hersteller.

 

Qualität von FUNCKE

 

FUNCKE produziert bereits seit den 1950er Jahren leistungsstarke Produkte im Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.

 

Unsere innovativen Produkte stehen für herausragende Qualität mit ausgezeichneten Sicherheitseigenschaften.

FUNCKE Sicherheitssysteme GmbH

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