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HÄNGETRAUMA

Nachdem eine abgestürzte Person durch die  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz aufgefangen wurde, besteht weiterhin Lebensgefahr, insbesondere wenn die Person hilflos, im schlimmsten Fall bewusstlos im Auffanggurt hängt.

 

Durch die hängende Position und den fehlenden Widerstand unter den Füßen wird der Rückfluss des Blutes aus Beinen und Armen verhindert. Organe werden nicht mehr mit Sauerstoff versorgt und es kommt zum sogenannten Hängetrauma (orthostatischer Schock). Dieser Zustand kann sich schon nach wenigen Minuten (!) bewegungslosen Hängens im Auffanggurt einstellen. Untersuchungen haben ergeben, dass ohne Sturz und optimal eingestellten Auffanggurt nach 20 Minuten das Hängetrauma einsetzt. Der kritische Zeitpunkt ist allerdings nicht eindeutig zu bestimmen und abhängig von vielen Faktoren (körperliche Verfassung, psychische Belastung durch Sturz, Art und Komfort des Auffanggurtes, etc.).

 

Die Symptome eines Hängetraumas zeichnen sich in zeitlicher Abfolge etwa wie folgt ab:

  • Blässe
  • Schweißausbrüche
  • Kurzatmigkeit
  • Pulsanstieg
  • Blutdruckanstieg
  • Sehstörungen
  • Schwindel
  • Übelkeit
  • Pulsabfall
  • Blutdruckabfall
  • Tod

Deshalb erfordern die Gefährdungsbeurteilung und das daraus folgende Rettungskonzept, dass die Person so schnell wie möglich aus der hängenden Position gebracht werden muss. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass bei Arbeiten unter Absturzgefahr immer mindestens eine zweite Person anwesend ist.

 

Ist die abgestürzte Person bei Bewusstsein, kann einem Hängetrauma mit verschiedenen Maßnahmen entgegengewirkt werden. Wichtig ist, dass die sogenannte Muskelpumpe wieder aktiviert wird.

 

 

Trittentlastung mit Hilfe eines Anti-Trauma-Bandes

 

Das Anti-Trauma-Band ist ein Gurtbandpaar welches an jeden Auffanggurt standardmäßig befestigt werden kann.

Nach einem Sturz wird mit den beiden Gurtbandenden eine Trittschlinge zur Entlastung gebildet. Ein gutes Anti-Trauma-Band ist auf die jeweilige Größe des Anwenders anpassbar.

 

 

Trittentlastung mit Hilfe eines Sicherungsseils

 

Hat der Anwender das Glück,  ein Positionierungsseil (Mastsicherungsseil) mit sich zu führen, kann nach einem Sturz das Seil als Trittschlinge genutzt werden. Dabei müssen der Karabinerhaken des Seilendes und der Karabinerhaken des Verstellelementes am Auffanggurt befestigt werden, vorzugsweise in die seitlichen Halteösen (falls vorhanden). Die Länge des Seils muss allerdings für die Größe des Anwenders ausreichend sein.

 

 

Trittentlastung mit Hilfe einer Prusikschlinge

Eine Prusikschlinge kann mit Hilfe eines Prusikknotens  (lösbarer Klemmknoten) aus einer Reepschnur gebildet werden. Der Knoten wird vorzugsweise am Seil, an dem der Anwender hängt, befestigt. Mit dem Prusikknoten ist es möglich, eine Trittschlinge zur Entlastung zu bilden. Die Schlinge wird am besten vor Arbeitsbeginn vorbereitet und verstaut. Allerdings erfordert diese Art der Hängeentlastung besondere Übung. Profis können mithilfe von zwei Prusikschlingen (Trittschlingen) wiederum am Seil steigen.

 

 

Trittentlastung ohne Hilfsmittel

 

Sind keine Hilfsmittel vorhanden, hilft es oftmals, die Beine zu bewegen. Effektiver ist das wechselweise Treten von einem Fuß auf den anderen. Dabei wird der untere Fuß kräftig mit den Zehen nach oben gezogen. Der obere Fuß wird von oben gegengedrückt. Diese Maßnahme hält den Blutrückfluss allerdings nur für wenige Minuten in Gang.

 

Auch nach der Rettung kann es zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Für lange Zeit galt die Kauerstellung als Maßgabe, da bei einer Schocklagerung (Flachlagerung) nach der Rettung zu schnell zu viel Blut aus den Venen in den Körper fließt und somit Herz und Nieren überlastet. Dadurch droht der sogenannte Bergungstot. Jedoch ist diese pauschale Empfehlung zur Verhinderung eines Bergungstodes unter Medizinern umstritten. Aktuellere Untersuchungen widersprechen dieser Empfehlung und geben die initiale Flachlagerung vor. Die notärztliche Strategie beim Hängetrauma ist somit immer der jeweiligen Situation anzupassen. Es gilt also immer, bei einem Absturz sofort auch den Notarzt zu rufen, damit eine medizinische Betreuung gewährleistet ist und je nach Gesundheitszustand der abgestürzten Person gehandelt werden kann.

 

 

 

(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.: DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma“, Berlin, 2011)

 

(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.: DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“, Berlin, 2012)

 

(Quelle: Bliemsrieder, Bernhard; Paal, Peter; Lechner, Raimund; Rauch, Simon: „Suspension Syndrome – Hängesyndrom – ein Update“, 2019)

 

(Quelle: Lechner, R.; Lobensteiner, T.: „Hängetrauma“, in: Taktische Medizin, Springer Verlag, Berlin 2015)

 

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